Informationen AZWV

Abkürzung für Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung. Sie regelt das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen, sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III): Zugelassene Anbieter haben die Möglichkeit, Weiterbildung auf "Bildungsgutschein" anzubieten.

Bildungsinteressierte mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder (geplant) Arbeitsgemeinschaften (ARGE) können bei Bildungseinrichtungen Bildungsgutscheine einlösen, die die Anerkennung nach AZWV vorweisen können. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen (nach SGB III § 77ff.) können von den Agenturen für Arbeit erst dann gefördert werden, wenn der Bildungsträger selbst und ihre Bildungsmaßnahmen durch die fachkundigen Stellen zugelassen bzw. zertifiziert sind.

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Bildungsgutschein (PDF)