Kurzarbeit und Weiterbildung.

Ihre Qualifizierungsmöglichkeiten.

Sicher ist: Unternehmen mit qualifizierten Mitarbeitern haben einen besseren Stand am Markt. Sehen Sie die Corona-Krise als Chance, um die Zeit in der Kurzarbeit zur Weiterbildung zu nutzen.

Wir bieten wir Ihnen zahlreiche Schulungen und Weiterbildungen - vor Ort in Frankfurt oder online - an. Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen individuellen Weiterbildungsplan. Wir empfehlen jedem Beschäftigten den Anspruch auf eine Weiterbildung während der Kurzarbeit 2020 bei der Bundesagentur für Arbeit zu prüfen zu lassen.

Haben Sie Fragen?

Daher sollten Sie sich für Weiterbildung in der Kurzarbeit entscheiden.

  • staatliche Förderung bis zu 100 % sichern

Eine Weiterbildung für Angestellter war noch nie so attraktiv wie heute. Während der Kurzarbeit erhalten Kleinunternehmen vom Staat bis zu 75 Prozent Förderung = Unterstützung. Bei fehlendem Berufsabschluss oder fehlender berufsbezogenen Weiterbildung ist ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent vorgesehen.

  • Zeit effektiv und flexibel nutzen

Jetzt haben Sie Zeit, die vor der Corona-Krise nicht vorhanden war. Bilden Sie sich effizient und strukturiert in eigenem Tempo weiter. Mit einem richtigen Kurs vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, erwerben neue Qualifikationen und sichern damit ihre Arbeitsstelle.

  • von der Digitalisierung profitieren

Die wirtschaftliche Situation zwingt Unternehmen zur Digitalisierung. In vielen Bereichen werden neue Lösungen gesucht, um Arbeitsprozesse zu modernisieren. Home-Office, Online-Konferenzen & künstliche Intelligenz sind beste Beispiele für die rasanten Entwicklungen in der digitalen Welt, die die Arbeit von morgen immer mehr beeinflusst.

Frau während Weiterbildung in der Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld und geförderte Weiterbildung.*

Aktuelle Informationen und Fakten.

In der Krisenzeit ändert sich die Geschäftswelt. Im April 2020 befanden sich bereits 6,83 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit.

Welche Unternehmen und Arbeitnehmer sind davon betroffen? Wer hat den Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung?

Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen deutschlandweit, in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu erhalten. Um den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu bekommen, sollen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie z.B.:

  • mindestens 10 Prozent der Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
  • die Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Angestellte Personen mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungsweise 77 Prozent).

Detaillierte Informationen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes oder zur Voraussetzungen für Betriebe finden Sie auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit.

Ihre Weiterbildungskosten in der Kurzarbeit können voll oder teilweise gefördert werden.

Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung in 2020*:

  • Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen, in denen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermittelt werden
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses älter als 4 Jahre ist
  • Ein Teilnehmer hat in den letzten 4 Jahren an keiner nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen
  • Die Bildungsmaßnahme dauert mehr als 160 Stunden und findet außerhalb des Betriebes statt
  • Der Bildungsträger und die Maßnahme sind für die Förderung zugelassen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BA.

Investieren Sie Ihre Zeit in die berufliche Zukunft. Mit Weiterbildungsprogrammen von EDC kommen Sie Ihrem persönlichen Erfolg einen Schritt näher. In der Krisensituation und jederzeit später. Wir beraten Sie gerne unverbindlich über Weiterbildungsmöglichkeiten in der Kurzarbeit. 

Schreiben Sie uns eine E-Mail an bildung(at)edc.de, füllen Sie ein Rückruf-Formular aus oder rufen Sie uns an:

✆ +496978906-155

*Quelle: Agentur für Arbeit