Aktuelle Informationen und Fakten.
In der Krisenzeit ändert sich die Geschäftswelt. Im April 2020 befanden sich bereits 6,83 Millionen Menschen in Deutschland in Kurzarbeit.
Welche Unternehmen und Arbeitnehmer sind davon betroffen? Wer hat den Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung?
Kurzarbeitergeld hilft Unternehmen deutschlandweit, in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation Arbeitsplätze der Mitarbeitenden zu erhalten. Um den Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu bekommen, sollen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen wie z.B.:
- mindestens 10 Prozent der Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
- die Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Angestellte Personen mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts (ab dem vierten Monat des Bezugs 70 beziehungsweise 77 Prozent).
Detaillierte Informationen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes oder zur Voraussetzungen für Betriebe finden Sie auf der offiziellen Website der Bundesagentur für Arbeit.
Ihre Weiterbildungskosten in der Kurzarbeit können voll oder teilweise gefördert werden.